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BVerwG, 14.11.1995 - 8 B 112.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VG Minden, 24.05.1995 - 10 K 796/95
- BVerwG, 14.11.1995 - 8 B 112.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78
Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 8 B 112.95
Zur Bezeichnung des mit ihr geltend gemachten Verfahrensmangels einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht (vgl. § 86 Abs. 1 VwGO) gehört nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO u.a. die Darlegung, aus welchen Gründen sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Aufklärungspflicht maßgebenden materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit der unterbliebenen (weiteren) Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (stRspr; vgl. etwa Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 42 ).Denn ein Tatsachengericht verletzt regelmäßig nicht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht beantragt hat (vgl. u.a. Beschluß vom 2. März 1978, a.a.O. S. 44 m.w.N.).
- BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78
Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 8 B 112.95
Beweisanträge, die eine Partei zumutbarerweise vor dem Tatsachengericht stellen konnte, aber zu stellen unterlassen hat, können nicht nachträglich durch die Rüge unterlassener Sachverhaltsaufklärung ersetzt werden (vgl. Beschluß vom 2. November 1978 - BVerwG 3 B 6.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 116 S. 14 ).